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Neu
auf der Liste der abgabenfreien Extras, die Sie als Chef spendieren
können, ist der Gesundheitszuschuss. Bis zu 500 Euro im
Jahr können Sie für die Gesundheitsvorsorge jedes
Mitarbeiters ausgeben, ohne dafür Steuern oder Sozialabgaben
zu zahlen.
Die
Steuerfreistellung gilt für Maßnahmen im Betrieb und
für Kurse außerhalb. Ausgenommen sind Mitgliedsbeiträge
an Sportvereine und Fitnessstudios.
Gewähren
Sie die »steuerfreie Sonderleistung zur Gesundheitförderung"
zusätzlich zum regulären Gehalt, muss das Finanzamt alles
anerkennen, was auch die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen
dürfen. Dies
können z.B. Rückentraining, Massagen, Yoga, Entspannungskurse,
Thai Chi, Qi-Gong, autogenes Training oder Raucherentwöhnungskurse
sein.
Schon
bisher waren betriebliche Gesundheitsleistungen steuerfrei. Doch
es gab oft Streit mit dem Finanzamt. Das kann jetzt bis zum Betrag
von 500 Euro nicht mehr passieren.
Tipp:
Die Kassen unterstützen übrigens auch Sie als Arbeitsgeber
bei der betrieblichen Gesundheitsförderung.
Und
für Mitarbeiter: Werden Sie selbst aktiv und fragen
Sie Ihren Chef, ob er sich an den Kosten für einen Gesundheitskurs
beteiligt.
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